Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Anhaltischen Computer Innovationsgesellschaft mbH
§1 Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens bei nichtwidersprochenen Empfang der Auftragsbestätigung oder mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäft- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unser Abholangebot oder unsere Lieferung zustande. Der Käufer ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Eine Warenlieferung bzw. Abholangebot gilt als Bestätigung des Auftrages. Aufträge, die wir nicht annehmen wollen, müssen durch uns abgelehnt werden. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
§2 Preise, Lieferungen und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz Anhaltische Computer Innovationsgesellschaft mbH, zuzüglich Fracht, Verpackung und gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die von uns genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Liefertermine beginnen mit dem Tag der Bestellung. Sollte eine Lieferfrist von 6 Wochen nicht eingehalten werden können, kann der Besteller in schriftlicher Form unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von dem mit uns abgeschlossenen Bestellvertrag zurücktreten. In keinem Fall begründen Überschreitungen von Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Die grundsätzlich geltende Zahlungsbedingung ist Sofortzahlung rein netto bar, per V-Scheck oder Euroscheck. Des weiteren können schriftlich vereinbart werden: Bankeinzug (Lastschriftverfahren) sowie – nach Prüfung durch unseren Warenkreditversicherer – Zahlungsziel 8-30 Tage. Lieferung an Neukunden erfolgt generell, bis zur Freigabe durch den Kreditversicherer, nur per Barnachnahme. Bei Rechnungsbeträgen unter EUR 200,- behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von EUR 8,- zu berechnen.
§3 Lieferform und Gefahrenübergang
Ist keine andere Lieferform vereinbart, erfolgt Abholung der Ware durch den Kunden ab Lager Anhaltische Computer Innovationsgesellschaft mbH. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendungen an die vom Käufer beauftragte Person übergeben worden ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Warenanlieferungen erfolgen, so nicht anders schriftlich vereinbart, unfrei per Paketdienst bzw. Spedition. Sofern keine schriftliche Mitteilung des Fachhändlers vorliegt, werden alle Lieferungen zugunsten und auf Rechnung des Fachhändlers transportversichert.
§4 Gewährleistung und Haftung
Die Garantiefrist ergibt sich aus der Maßgabe unserer Lieferanten. Sie beträgt im Regelfall 12 Monate. Andere Garantiefristen können durch uns festgelegt werden. Soweit wir als Hersteller von Produkten eine Garantie gewähren, tritt diese nach Wahl des Käufers zusätzlich neben seine gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Bei Eingriffen und Reparaturen durch nicht von uns autorisierte Personen erlischt der Garantieanspruch. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht dem Original entsprechen, gehen die daraus entstandenen Schäden zu Lasten des Kunden. Falls der Käufer verlangt, dass Garantiearbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Garantie fallenden Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Die Garantie beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unsere Haftung beschränkt sich der Höhe nach in jedem Fall auf den Kaufpreis des fehlerhaften Artikels unter Ausschluss jeglicher Haftung auf eventuelle Folgeschäden, die aus der Benutzung des von uns gelieferten Artikels entstanden sein können. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen.
Bei Geltendmachung von Garantieansprüchen sind folgende Punkte zu beachten:
a) Die Garantiezeit beginnt mit der Eingangsbestätigung bei aci. Bei Geltendmachung von Garantieansprüchen sind Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzugeben. Wird der Nachweis des berechtigten Garantieanspruches vom Fachhändler nicht erbracht, berechnen wir für die Überprüfung EUR 12,50.
b) Die beanstandete Ware wird nur mit einer – möglichst genauen – Fehlerbeschreibung entgegengenommen.
c) Ausgenommen von der Garantie sind Teile, die einem natürlichem Verschleiß unterliegen, soweit sie von uns geliefert wurden.
d) Defekte Komponenten der von uns assemblierten PC werden nach Möglichkeit sofort getauscht. Finalgeräte anderer Hersteller (Monitore, Drucker,…) sind vom sofortigen Umtausch ausgeschlossen und werden nur in der Originalverpackung entgegengenommen. Für alle nicht defekten Baugruppen berechnen wir eine Testpauschale von EUR 25,-.
§5 Wartungsverträge
Sofern nicht ausdrücklich anders lautend vereinbart, werden Wartungsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien durch Erklärung schriftlich (§ 126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung der Wartungsvereinbarung liegt der Anhaltischen Computer Innovationsgesellschaft mbH insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.
§6 Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsübergang an Waren findet erst mit vollständiger Bezahlung aller unserer Forderungen statt. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der an uns noch nicht bezahlten Waren werden bereits jetzt an uns zur Sicherheit abgetreten. Für den Weiterverkauf von nicht sofort bezahlten Vertragsgegenständen ist der Käufer verpflichtet, mit seinen Kunden wiederum Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Bei einer Auftragsentwicklung für Software, bleibt der Quellcode Eigentum des Auftragsnehmers. Dem Besteller wird lediglich ein dauerhaftes Nutzungsrecht eingeräumt.
§7 Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
§8 Erfüllungsort, Teilnichtigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dessau. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Es gelten jeweils unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer neuesten Fassung.